Eheringe nötig für das Zivilstandsamt?

Jedes Eheringepäärli wird für jedes Brautpäärli, von Grund auf individuell für die Trauung auf dem Zivilstandsamt geschmiedet.

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Hintergrundwissen: Heirat auf dem Zivilstandsamt

Die Ziviltrauung auf dem Standesamt ist für alle Brautpaare ein ganz besonderer Moment, gelten sie doch von diesem Moment an vor dem Gesetz in der Schweiz als verheiratet. Für viele ist es auch die einzige offizielle Zeremonie, denn mehr als die Hälfte aller Brautpaare in der Schweiz verzichtet auf eine kirchliche Trauung.

Damit die Heirat juristisch rechtskräftig wird, kommt man um eine Ziviltrauung nicht herum. Durch das «Ja» auf dem Standesamt werden Braut und Bräutigam vor dem Gesetz als ein Ehepaar verbunden und erhalten damit Rechte, aber auch Pflichten. Die Ziviltrauung ist zugleich die Voraussetzung für die kirchliche Hochzeit in einer katholischen oder reformierten Kirche.

Oft erscheint die standesamtliche Hochzeit nur als ein bürokratischer Akt und die eigentliche Heirat als kirchliche oder freie Trauung, zu der man Gäste und Freunde einlädt und bei der man das neu geschlossenes Ehebündnis of bis spät in die Nacht feiert. Dabei ist nicht zu vergessen, dass man für das Standesamt trotzdem zwei Trauzeugen benötigt, die die Heiratsurkunde unterschreiben. Wichtig: Die Trauzeugen oder Trauzeuginnen müssen den Pass oder die ID dabein haben!

Soll die Trauung auf dem Zivilstandsamt die einzige Hochzeitszeremonie sein, so gibt es einige Möglichkeiten, wie man dies festlicher, romantischer und persönlicher feiern kann. Üblicherweise findet die standesamtliche Trauung im örtlichen Zivilstandsamt statt. Wer sich jedoch im besonders passenden Ambiente das Ja-Wort geben möchte, der kann auch ein anderes Zivilstandsamt auswählen. Die Website ziviltrauung.ch enthält viele Beispiele von romantischen Zivilstandsämtern aus der ganzen Schweiz.

Ihr erster Behördengang sollte Sie übrigens trotzdem zu Ihrem lokalen Standesamt führen, denn dort erfolgt die notwendige Beantragung der Eheschliessung.

Denken Sie auch daran, rechtzeitig einen Termin zu buchen, denn romantische Örtlichkeiten sind verständlicherweise sehr beliebt und schon lange im vorraus ausgebucht.

Hochzeitslocation für den Eheringetausch
Romantische Hochzeitslocation für den Eheringetausch

Tipp: Wenn Sie sich einen Termin unter der Woche aussuchen, können Sie Kosten sparen, denn Hochzeiten am Samstag sind nicht nur begehrter, sondern auch deutlich kostspieliger.. Abgesehen vom Ort der Ziviltrauung sollten Sie mit dem Beamten vorher besprechen, wie Sie die Zeremonie romantische und persönlicher durchführen können und auf welche ihrer Wünsche eingegangen werden kann, wie zu Beispiel dem Tausch der Eheringe




Weiterführende Links zum Thema “Heirat auf dem Zivilstandsamt”:



https://www.ch.ch/de/heiraten/
https://de.wikipedia.org/wiki/Standesamt

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Referenzen

Wir freuen uns über alle Erfahrungsberichte, Gedanken, Fragen, Kritik, Anregungen und über die netten, lustigen, philosophischen Beiträge.


Trauung
Die Trauung kann frühestens zehn Tage und spätestens drei Monate, nachdem den Verlobten der positive Abschluss des Vorbereitungsverfahrens mitgeteilt wurde, stattfinden.
In der Folge vereinbart das Zivilstandsamt mit den Verlobten die Einzelheiten bezüglich der Trauung. Die Ziviltrauung erfolgt vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamt
en im Traulokal des betreffenden Zivilstandskreises. Eine religiöse Eheschliessung darf nicht vor der Ziviltrauung durchgeführt werden.

Jonny Fischer und sein Mann sprechen über die Ziviltrauung
Dieses Wochenende feiern Jonny Fischer und Michi Angehrn grosse Hochzeit im Tessin. Schon der Gang zum Standesamt sorgte aber für grosse Emotionen, wie die beiden jetzt verraten.

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Geschichte: Eheringe für das Zivilstandsamt

Heirat: Administrative Vorbereitung der Trauung
Das Ehevorbereitungsverfahren dient der administrativen Vorbereitung der Trauung. Es findet in Anwesenheit beider Brautleute statt. Wenden Sie sich an das Zivilstandsamt, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Es informiert Sie, welche Dokumente nötig sind, und vereinbart mit Ihnen einen Termin.

Voraussetzungen für die Eheschliessung:

Braut und Bräutigam haben das 18. Altersjahr vollendet und sind urteilsfähig.
Falls die Braut oder der Bräutigam nicht Schweizer Bürgerin oder Bürger ist, muss sie oder er ihren/seinen rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz während des Vorbereitungsverfahrens und bis zur Trauung nachweisen.
Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Halbgeschwister dürfen einander nicht heiraten.

Trauung auf dem Zivilstandsamt

Sie können frühestens zehn Tage und spätestens drei Monate nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens heiraten. Reservieren Sie den Trauungstermin beim gewünschten Zivilstandsamt oder bei einem der besonderen externen Zeremonielokale frühestens 6 Monate im Voraus.

Die nachfolgenden Ausführungen vermitteln eine Kurzübersicht über die Eheschliessung in
der Schweiz. Sie haben keinerlei rechtsbindende Wirkung. Massgebend sind ausschliesslich
die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen EAZW erteilt keine Auskünfte an Privatpersonen.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die in diesem Merkblatt angegebenen Behörden
oder an eine private Rechtsberatung (Anwalt/Anwältin, Notar/Notarin etc.).
Die Eheschliessung in der Schweiz erfolgt in zwei Schritten. In einem ersten Schritt wird das
Ehevorbereitungsverfahren durchgeführt. Darin wird der Antrag der Brautleute geprüft. In
einem zweiten Schritt folgt die Trauung, welche die Eheschliessung vollzieht

Wenn Sie für die Heirat ein anderes Zivilstandsamt in der Schweiz als dasjenige an Ihrem Wohnsitz auswählen, benötigen Sie eine Trauungsermächtigung, jedoch keine Eheringe. Möchten Sie im Ausland heiraten, müssen Sie unter Umständen ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen (nicht für alle Länder notwendig). Erkundigen Sie sich bei den Behörden des Staates, in dem Sie heiraten wollen. Das Zivilstandsamt stellt Ihnen diese Dokumente gerne aus.

Eheringe für das Standesamt?
Eheringe für die Ziviltrauung: Nöting oder nicht?

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1. Ehevoraussetzungen
Um die Ehe in der Schweiz eingehen zu können, müssen die Brautleute die gesetzlich
vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen:
• Braut und Bräutigam müssen das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig
sein;
• sie dürfen nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben;

• zwischen den Brautleuten darf kein enges Verwandtschaftsverhältnis bestehen. So
ist insbesondere die Eheschliessung zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern,
unabhängig davon, ob sie durch Abstammung oder durch Adoption miteinander verwandt
sind, verboten.
2. Ehevorbereitungsverfahren auf dem Zivilstandsamt
Vor der Ziviltrauung ist das Ehevorbereitungsverfahren durchzuführen:
2.1. Zuständigkeit
Zuständig für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens ist wahlweise das Zivilstandsamt
am schweizerischen Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams.
Wohnen beide Verlobte im Ausland, ist das Zivilstandsamt, das die Trauung vornehmen
soll, zuständig für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens. Die Verlobten haben
auch die Möglichkeit, das Gesuch um Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens
durch Vermittlung der zuständigen Schweizer Vertretung einzureichen.

An die Trauung bringen Sie zwei mündige Trauzeuginnen oder -zeugen mit. Wenn Sie die Amtssprache, in der die Zeremonie durchgeführt wird, nicht genügend verstehen, müssen Sie auf Ihre Kosten eine unabhängige Dolmetscherin oder einen unabhängigen Dolmetscher beiziehen.

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